Während die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz zur geübten Praxis gehört, ist die CO2-Bilanzierung für viele Wohnungsunternehmen Neuland, zumal es noch keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom Dezember 2019 ist der Einstieg in ein zunehmend rigides Treibhausgassystem (THG-System). Spätestens ab 2026 wird ein ausbleibender Erfolg bei der THG-Minderung zu erheblichem, politischen Druck, auch auf die Wohnungswirtschaft, führen.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz weist dem Gebäudesektor mit rund 40 Prozent die höchste Einsparung aller Sektoren zu. Der vorgegebene Pfad bedeutet von 2020 (118 Millionen Tonnen) bis 2030 (70 Millionen Tonnen) jährlich ein Minus von 4,8 Millionen Tonnen THG-Emissionen. Dabei werden nur Gebäude mit Wärmeerzeugung vor Ort betrachtet. Fernwärme- und über Strom beheizte Gebäude sind der Energiewirtschaft zugeordnet. Von 1990 bis 2014 lag die Minderung bei 3,8 Millionen Tonnen p. a.. Es wird also ein ambitioniertes Ziel vorgegeben. Seit 2014 stagnieren zudem die THG-Emissionen im Gebäudesektor, obwohl jährlich zwischen 35 und 40 Milliarden Euro in die energetische Modernisierung fließen.
GRÜNDE FÜR EINE CO2-BILANZIERUNG
Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Transparenz zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Kosten der THG-Minderung
CO2-Preis – Auswirkungen auf Betriebskosten
CO2-Preis – Kostenabschätzung für das Unternehmen (im Falle einer Nichtumlagefähigkeit)
Datengrundlage für strategische Entscheidungen des Portfoliomanagements und die Modernisierung des Gebäudebestands
Der GdW hat bereits 2015 einen Vorschlag zur Standardisierung der CO2-Erhebung und Berichterstattung gemacht. Derzeit wird durch den GdW in Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen und in Abstimmung mit der Initiative Wohnen.2050 eine Arbeitshilfe für eine brancheneinheitliche Methodik zur Ermittlung von CO2-Emissionen erarbeitet.